FAQs zu Ausleihen
- Häufig gestellte Fragen zum Ausleihen von Büchern (FAQs)
- Häufig gestellte Fragen zu Sonderbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität (FAQs)
Häufig gestellte Fragen zum Ausleihen von Büchern (FAQs)
- Welche Bücher können entliehen werden?
- Wie lange können Bücher entliehen werden?
- Was mache ich, wenn das benötigte Buch bereits entliehen ist?
- Was mache ich, wenn das benötigte Buch zwar nicht entliehen, aber trotzdem nicht am Standort im Regal zu finden ist?
- Wie erfahre ich, dass ich die Bücher zurückbringen muss?
- Was passiert, wenn ich meine Bücher zu spät zurückbringe?
- Was muss ich tun, wenn ich ein Buch verloren habe?
- Was muss ich tun, wenn ich die Bücher länger behalten möchte?
- Wo kann ich meine entliehenen Bücher zurückgeben?
Welche Bücher können entliehen werden?
Informationen über die Ausleihbarkeit eines Buches bekommen Sie über die Farbe des auf dem Buch angebrachten Rückenetiketts. Bücher mit weißen Rückenetiketten können ausgeliehen werden. Für Bücher mit gelben Rückenetiketten gelten die Bedingungen der Kurzausleihe. Für gebundene Zeitschriften mit gelben Rückenetiketten und Bücher mit roten Rückenetiketten besteht absolute Präsenz. Diese Medien können daher nicht entliehen werden. Die Leihfristen finden Sie hier.
Sie finden die Information zum Ausleihstatus auch in der Exemplarsicht des Kataloges unter "Status". Außerdem ist sie auch in der so genannten Standortkennzahl kodiert. Dabei sind alle Bestände mit ungeraden Standortkennzahlen ausleihbar.
Wie lange können Bücher entliehen werden?
Für die regulär ausleihbare Literatur beträgt die Leihfrist 30 Tage. Vor Ablauf dieser Frist muss das Buch zurückgegeben oder die Frist muss verlängert werden. Bücher, die den Bedingungen der Kurzausleihe unterliegen, sind nur für einen Tag, über das Wochenende und über gesetzliche Feiertage (Bitte erfragen Sie Leihfrist in der Ortsleihe) ausleihbar. Absolut präsente Literatur ist nicht ausleihbar.
Was mache ich, wenn das benötigte Buch bereits entliehen ist?
Sollte ein von Ihnen benötigtes Buch bereits entliehen sein, können Sie es für sich vormerken lassen. Klicken Sie dafür im Katalog auf den Eintrag "Vormerkung" in der Exemplaransicht. Bitte beachten Sie, dass Sie eine Vormerkung nur auf entliehene Bücher abgeben können. Bei mehreren Exemplaren müssen alle entliehen sein. Vorgemerkte Bücher werden nach Rückgabe durch den vorherigen Entleiher (das Rückgabedatum muss nicht dem im Katalog angegebenen Leihfristende entsprechen) für Sie in der Ortsleihe bereitgestellt. Über die Bereitstellung werden Sie per E-Mail informiert.
Was mache ich, wenn das benötigte Buch zwar nicht entliehen, aber trotzdem nicht am Standort im Regal zu finden ist?
Sollte das von Ihnen benötigte Buch am Standort im Regal nicht auffindbar sein, obwohl es im Katalog als nicht entliehen gekennzeichnet ist, können Sie einen Suchauftrag aufgeben. Ein solcher Suchauftrag ist die Voraussetzung dafür, ein solches vermisstes Buch per Fernleihe von einer anderen Bibliothek zu bestellen.
Wie erfahre ich, dass ich die Bücher zurückbringen muss?
Wenn Sie in Ihrem Nutzerkonto eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt haben (Bei Studierenden ist dieses immer die IMT-E-Mailadresse), bekommen Sie von uns vor Ablauf der Leihfrist eine Erinnerung per E-Mail zugesandt. Für die Einhaltung der Leihfristen Ihrer Bücher sind Sie jedoch selbst verantwortlich. Kontrollieren Sie diese am besten regelmäßig in Ihrem Konto innerhalb des Kataloges.
Was passiert, wenn ich meine Bücher zu spät zurückbringe?
Bringen Sie Ihre entliehenen Bücher erst nach Ablauf der Leihfrist zurück, fallen Fristüberschreitungsgebühren an. Die Höhe dieser Gebühren regelt die Gebührenordnung der Universitätsbibliothek Paderborn vom 20.05.2010. Informationen über die aktuellen Gebührensätze finden Sie hier.
Was muss ich tun, wenn ich ein Buch verloren habe?
Den Verlust eines Buches sollten Sie der Bibliothek möglichst bald melden, damit durch die Nichtrückgabe keine Fristüberschreitungsgebühren anfallen. Sie müssen in diesem Fall das verlorene Buch ersetzen und zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 25 Euro pro verlorenen Buch entrichten.
Was muss ich tun, wenn ich die Bücher länger behalten möchte?
Wenn Sie die entliehenen Bücher länger als dreißig Tage behalten möchten, können Sie die Leihfrist verlängern. Diese Verlängerung können Sie von jedem PC mit Internetzugang selbständig in Ihrem Konto durchführen. Außerdem finden Sie für diesen Zweck im Eingangsbereich der UB einen Steh-PC. Fristverlängerungen per E-Mail oder Telefon sind nicht möglich.
Sollte das Buch vorgemerkt sein, das heißt von einem anderen Nutzer der Bibliothek benötigt werden, ist eine Verlängerung der Leihfrist nicht möglich. In allen anderen Fällen können Sie die Frist beliebig oft verlängern. Nach spätestens einem Jahr müssen Sie das Buch jedoch in der Bibliothek vorlegen.
Bei Büchern, die den Bedingungen der Kurzausleihe unterliegen, ist eine Verlängerung der Leihfrist nicht möglich.
Wo kann ich meine entliehenen Bücher zurückgeben?
Entliehene Bücher können während der gesamten Öffnungszeiten der Bibliothek an der Theke der Ortsleihe zurückgegeben werden. Außerhalb dieser Zeiten können entliehene Bücher in dringenden Fällen auch beim Pförtner der Universität abgegeben werden.
In Ausnahmefällen können Bücher per Post zurückgeschickt werden (Anschrift: Universitätsbibliothek Paderborn, Warburger Str. 100, 33098 Paderborn). Für eventuelle Verluste oder Beschädigungen, die auf dem Postweg entstehen, haftet der Entleiher.
Häufig gestellte Fragen zu Sonderbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität (FAQs)
- Welche Bücher können entliehen werden?
- Wie lange können Bücher entliehen werden?
- Wie erfahre ich, dass ich die Bücher zurückbringen muss?
Welche Bücher können entliehen werden?
Durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität können alle Bestände der Universitätsbibliothek ausgeliehen werden (außer absolut präsenter Literatur). Bedingt präsente Literatur unterliegt besonderen Bedingungen.
Wie lange können Bücher entliehen werden?
Solange die von Ihnen entliehenen Bücher nicht von anderen Nutzern der Bibliothek benötigt werden, das heißt eine Vormerkung vorliegt, müssen Sie diese nicht zurückgeben. Nach Ablauf der Leihfrist erfolgte eine automatische Verlängerung. Spätestens nach zwei Jahren müssen die Bücher jedoch in der Universitätsbibliothek vorgelegt werden.
Für bedingt präsente Bücher gilt eine Leihfrist von 30 Tagen. Eine dreimalige automatische Fristverlängerung ist möglich, sofern das Buch nicht von einem anderen Nutzer der Bibliothek benötigt wird.
Für gebundene Zeitschriften gilt eine Leihfrist von 15 Tagen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Wie erfahre ich, dass ich die Bücher zurückbringen muss?
Sollte bei einem der von Ihnen entliehenen Titel die Zwei-Jahres-Frist zu Ende gehen, bei Titeln, die der Kurzausleihe unterliegen, die maximale Anzahl an Verlängerungen erreicht sein oder eine Vormerkung vorliegen, werden Sie von uns 7 Tage vor Ablauf der Leihfrist per E-Mail oder Hauspost benachrichtigt.
Eine Verlängerung ist in diesem Fall nicht möglich.
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Geändert am: 16.08.2011



