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Die Universität der Informationsgesellschaft

Handapparate - Hinweise für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

Soweit es für Forschung und Lehre dringend erforderlich ist, bietet die UB den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern der Universität Paderborn die Möglichkeit, für ständig benötigte Informationsmedien einen Handapparat einzurichten (§10 Benutzungsordnung).

Was müssen Sie dafür tun und welche Regeln gibt es?

Haben Sie weitere Fragen?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Ortsleihe geben Ihnen gerne Auskunft.


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