Hinweise zur Annahme von Büchern und anderen Medien als Geschenk

Die Universitätsbibliothek Paderborn (UB) ist dankbar für Geschenke, die ihren Bestand an Büchern und anderen Medien sinnvoll ergänzen. Bitte beachten Sie dazu die folgenden Hinweise:

  • Die UB kann nur Geschenke in den Bestand aufnehmen, die ihrem Erwerbungsprofil entsprechen, welches sich primär an den Schwerpunkten von Forschung, Lehre und Studium an der Universität Paderborn orientiert. Die Medien müssen in einem guten Zustand sein.
  • Überprüfen Sie nach Möglichkeit vorab anhand des Bibliothekskataloges, ob die UB die abzugebenden Titel bereits in ihrem Bestand hat. Zusätzliche Exemplare können in der Regel nicht aufgenommen werden. Ältere Auflagen eines Titels sind nur bei besonderer historischer Relevanz von Interesse. Dies gilt auch für veraltete Nachschlagewerke, Lehrbücher und Rechtsvorschriften.
  • Geschenke im Umfang von bis zu zehn Bänden können ohne vorherige Absprache in der Ortsleihe im Eingangsbereich der UB abgegeben werden.
  • Bei bis zu 50 Titeln erstellen Sie nach Möglichkeit bitte zunächst eine Liste mit den jeweiligen bibliographischen Angaben (Verfasser/Herausgeber, Titel, Verlag, Erscheinungsort und Erscheinungsjahr, Auflage) und senden diese per E-Mail an bibliothek@ub.uni-paderborn.de.
  • Bei mehr als 50 Titeln bitten wir um eine möglichst genaue inhaltliche Beschreibung der abzugebenden Medien. Machen Sie dabei bitte auch Angaben zu Alter und Erhaltungszustand sowie der geschätzten Anzahl der Titel und schicken Sie diese Informationen per E-Mail an bibliothek@ub.uni-paderborn.de.
  • Da die UB nicht über entsprechende Transportmöglichkeiten verfügt, ist eine Abholung der abzugebenden Medien in der Regel leider nicht möglich. Bei umfangreichen Schenkungen können jedoch besondere Vereinbarungen getroffen werden.
  • Mit der Schenkung verbundene Auflagen (z. B. besondere Kennzeichnung, gesonderte Aufstellung, Benutzungsbeschränkungen u.ä.), können grundsätzlich nicht bzw. nur in besonders begründeten Fällen akzeptiert werden und bedürfen einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung.
  • Für Schenkungen, die in den Bestand aufgenommen werden, kann auf besonderen Wunsch ab einem durch die UB festzustellenden Zeitwert von 100,00 € eine Zuwendungsbestätigung ausgefertigt werden. Diese ist von der UB bei der Zentralen Hochschulverwaltung zu beantragen.
  • Bei der Übergabe der Medien gibt die/der Schenkende eine schriftliche Erklärung auf Vordruck ab, nach der der UB unwiderruflich die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über die Medien übertragen wird. Nicht in den Bestand aufgenommene Medien können z.B. an andere Bibliotheken weitergegeben, für einen Bücherbasar verwendet, an Antiquariate verkauft oder makuliert werden. Eine Rückgabe von nicht in den Bestand aufgenommenen Geschenken kann nur bei Selbstabholung erfolgen und wenn dies vorab schriftlich vereinbart worden ist.