Open Access

Open Access (OA) bezeichnet eine alternative Form des wissenschaftlichen Publizierens und hat zum Ziel, dass wissenschaftliche Werke ohne technische oder rechtliche Barrieren im Internet unmittelbar mit ihrer Veröffentlichung weltweit kostenfrei zugänglich sind. Durch das OA-Publizieren soll der wissenschaftliche Kommunikationsprozess beschleunigt, die Sichtbarkeit von Forschungsergebnissen verbessert, die internationale und interdisziplinäre Vernetzung gefördert und damit die Forschungseffizienz erhöht werden. Die Verwertungsrechte für OA-Publikationen verbleiben bei den Autorinnen und Autoren. Durch die Vergabe von Open-Content-Lizenzen (u.a. Creative-Commons-Lizenzen) können Nutzungsrechte definiert und eine Weiterverarbeitung und -verwendung von OA-Veröffentlichungen geregelt werden.

Die 2002 veröffentlichte Erklärung der „Budapest Open Access Initiative“ (2002) ist die erste von zahlreichen internationalen und nationalen Initiativen, die den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen fordern. Als Meilenstein der OA-Bewegung gilt die 2003 veröffentlichte „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ (2003), die von der Universität Paderborn am 01.09.2022 unterzeichnet wurde.

Die Universität Paderborn empfiehlt in ihrer am 20.02.2023 veröffentlichten „Open Access-Policy ihren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, ihre Forschungsergebnisse Open Access zu publizieren und sie somit der weltweiten Wissenschaftscommunity sowie auch der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sie ist Mitunterzeichnerin der im August 2023 verabschiedeten „Open Access-Strategie der Hochschulen des Landes NRW“.

Die Universitätsbibliothek befördert mit einer Reihe von Maßnahmen das OA-Publizieren und unterstützt Autorinnen und Autoren der Universität mit einer Reihe von Services und Angeboten beim OA-Publizieren.

Open Access-Services der Universitätsbibliothek

Der Publikationsservice der Universitätsbibliothek stellt eine Plattform dar, über die Mitglieder und Angehörige sowie Einrichtungen der Universität, außerdem mit der Universität assoziierte Personen und Einrichtungen Forschungsergebnisse und andere Dokumente im Sinne des Open Access veröffentlichen können. Für die hier veröffentlichten Dokumente garantiert die UB Integrität und Authentizität. Persistente Identifier (DOI, URN) sorgen u.a. dafür, dass die Veröffentlichungen in übergreifenden Katalogen und Portalen sowie mit Suchmaschinen dauerhaft auffindbar und damit zitierfähig sind. Für eine rechtssichere Nutzung sind alle Veröffentlichungen mit Open-Content-Lizenzen (Creative-Commons-Lizenzen) versehen.

Möglich sind sowohl Erstveröffentlichungen wie auch Zweitveröffentlichungen.

Das Erstveröffentlichen von wissenschaftlichen Werken in reinen Open Access-Zeitschriften, Open Access-Monographien oder in Open Access erscheinenden Sammelwerken oder Konferenzbänden wird als Gold Open Access bezeichnet. Die Werke sind i.d.R. in Form von Peer Review oder Editorial Review qualitätsgesichert. Mit ihrer Veröffentlichung sind die Werke weltweit kostenfrei zugänglich und werden i.d.R. mit einer Open-Content-Lizenz veröffentlicht. Der Unterschied zum klassischen Geschäftsmodell besteht im vollständigen Verzicht auf Subskriptions- und Lizenzgebühren, die wissenschaftlichen Bibliotheken oder andere Einrichtungen bzw. Einzelpersonen für Abonnements gedruckter Zeitschriften bzw. für den Zugang zu elektronischen Ressourcen (Datenbanken, Zeitschriften, Monographien, ...) an die Verlage zahlen.

Zu beachten ist, dass beim Gold Open Access-Veröffentlichen für Autorinnen und Autoren Publikationsgebühren, sog. Article Processing Charges (APCs) bzw. Book Processing Charges (BPCs), anfallen können.

Für Autorinnen und Autoren der Universität Paderborn bestehen

  • die Möglichkeit einer Förderung durch den Open Access-Publikationsfonds der Universität sowie
     
  • Finanzierungs- bzw. Rabattierungsmöglichkeiten für APCs aufgrund der Teilnahme der UB an sog. Transformationsverträgen sowie an anderweitigen Lizenzverträgen. 
    Informationen finden dazu sich auf der Seite: Verlagsvereinbarungen (Unterstützung durch bestehende Verlagsvereinbarungen). 

Das Zweitveröffentlichen von Publikationen in einem (inter)disziplinären oder einem institutionellen Open Access-Repositorium wird als Green Open Access bezeichnet. Publikationen, deren Erstveröffentlichung nicht Open Access bei einem Verlag erfolgte, werden so weltweit kostenfrei zugänglich gemacht und i.d.R. unter einer Open-Content-Lizenz veröffentlicht.

Zweitveröffentlichungen sind möglich

Die Universität Paderborn empfiehlt ihren Autorinnen und Autoren unbedingt darauf zu achten, dass in ihrem Autorenvertrag (auch Verlagsvertrag genannt) eine solche Zweitveröffentlichung in Repositorien parallel zur Erstveröffentlichung bzw. nach einer bestimmten Sperrfrist (Embargo, max. 12 Monate seit Erstveröffentlichung) in der akzeptierten Manuskriptversion (Postprint) besser noch im Verlagslayout der Erstveröffentlichung ausdrücklich gestattet ist.

1. Zweitveröffentlichung von in Zeitschriften erschienenen Artikeln

  • Rechtlich bindend sind die Inhalte bzgl. Zweitveröffentlichung im Autorenvertrag (auch Verlagsvertrag genannt).
  • Neben den im Autorenvertrag eingeräumten Rechten regelt § 38 Abs. 4 UrhG das sogenannte Zweitveröffentlichungsrecht für in Zeitschriften erschienene Artikel. Es besagt, dass Urheberinnen bzw. Urhebern nach Ablauf eines Embargos (Sperrfrist) von 12 Monaten seit Erscheinen Werke, die in periodisch erscheinenden Sammlungen publiziert wurden, "anderweitig vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen [dürfen]." Urheberinnen und Urheber dürfen demnach ihre im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeiten entstandenen Publikationen in der akzeptierten Manuskriptversion (Postprint) nach Ablauf von 12 Monaten seit der Erstveröffentlichung der Öffentlichkeit zugänglich machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient.
  • Liegt kein Autorenvertrag vor, so bietet die Plattform SHERPA/RoMEO sowie die jeweiligen Verlagswebseiten einen Überblick über die Verlagsbedingungen zur Zweitveröffentlichung.

2. Zweitveröffentlichung von Monographien und in Monographien/Sammelwerken veröffentlichten Beiträgen

  • Anders als für Zeitschriftenartikel gibt es für die Zweitveröffentlichung von Monographien bzw. von Beiträgen in Monographien keine gesetzliche Grundlage sowie keine zentrale Plattform zum Nachweis von Verlagsbedingungen. Dies ist in der individuellen Gestaltung des Autorenvertrags je Monographie und Verlag begründet.
  • Bei bereits veröffentlichten Monographien und Beiträgen sollten Autorinnen und Autoren den Verlag kontaktieren, um die Konditionen für eine Zweitveröffentlichung zu erfahren. Die Möglichkeit einer Zweitveröffentlichung der Monographie bzw. des Beitrages mit festgelegten Embargofristen sollte idealerweise bereits vor einer Veröffentlichung mit dem Verlag geregelt werden.

Die Universitätsbibliothek digitalisiert und erschließt in ihrem Digitalisierungszentrum Bücher und Zeitschriften, die sich in ihrem Bestand oder im Bestand kooperierender Bibliotheken befinden und die urheberrechtsfrei sind bzw. von denen die UB die Genehmigung zur Digitalisierung erworben hat, und stellt diese über ihre 'Digitalen Sammlungen' als Open Access-Publikationen zur kostenfreien und weltweiten Nutzung bereit. Sie sind – wie auch Retrodigitalisate anderer wissenschaftlicher Bibliotheken in NRW - im Katalog der UB und in anderen Rechercheinstrumenten nachgewiesen.

Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Varianten des Open Access-Publizierens.