Open Access-Publikationsfonds

Die Universität Paderborn befördert das Open Access-Publizieren durch einen zentralen und durch die Universitätsbibliothek verwalteten Open Access-Publikationsfonds.

Die Publikation von Artikeln in Open Access-Zeitschriften, Beiträgen in Open Access-Sammelbänden und Open Access-Monographien können mit Mitteln aus dem Publikationsfonds gefördert werden. Der maximale Förderbetrag für Open Access-Artikel in Open Access-Zeitschriften und für Beiträge in Open Access-Sammelbänden liegt bei 2.000 Euro netto (zzgl. MwSt), für Open-Access-Monographien bei 5.000 Euro netto (zzgl. MwSt).

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Paderborn erhalten über den Publikationsfonds finanzielle Unterstützung bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen im Open Access.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Manuskripts an der Universität Paderborn beschäftigt sind und gegenüber dem Verlag als 'corresponding author' oder 'submitting author' auftreten.

Für eine erfolgreiche Mittelbeantragung müssen Förderkriterien erfüllt sein (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 18.01.2023).

Eine Antragstellung an die Universitätsbibliothek erfolgt i.d.R. vor Manuskripteinreichung beim Verlag. Eine Förderzusage wird nur bis zum 31.12. des Folgejahres gewährt.

Da die Gesamtmittel des Publikationsfonds begrenzt sind, ist es zwingend notwendig, dass zur Verfügung stehende Projekt- und Drittmittel für Publikationen prioritär verausgabt werden.

Die Mittel des Publikationsfonds werden sukzessive verausgabt, bis der Fonds erschöpft ist. Entscheidend ist hier das Eingangsdatum des Antrags.

Wird die Open Access-Publikation von einem Verlag angenommen und der Autorin bzw. dem Autor eine Rechnung ausgestellt, so kann die Rechnungsabwicklung zwischen Autorin bzw. Autor und Universitätsbibliothek erfolgen.

Die geförderten Publikationen werden zusätzlich über den Publikationsservice der Universitätsbibliothek Paderborn online zugänglich gemacht (Zweitveröffentlichung)

Förderkriterien

  • Die zu veröffentlichenden Artikel erscheinen in Zeitschriften, deren sämtliche Beiträge unmittelbar mit Erscheinen vollständig Open Access zugänglich sind. Es handelt sich um eine Open-Access-Zeitschrift (nicht nur Open-Access-Option) und die Zeitschrift wendet die im jeweiligen Fach anerkannten, strengen Qualitätssicherungsverfahren an. Solche Zeitschriften sind in der Regel im 'Directory of Open Access Journals' (DOAJ) verzeichnet.
  • Die Verlage und Zeitschriften wenden im jeweiligen Fach anerkannte, strenge Qualitätssicherungsverfahren ('Peer-Review-Verfahren') an.
  • Entsprechend den DFG-Richtlinien sind Mirror Journals trotz DOAJ-Listung von der Förderung ausgeschlossen. Als Indikator für Journals, die als Mirror Journals eingestuft werden, kann folgende Liste zur Rate gezogen werden (https://doi.org/10.26165/JUELICH-DATA/Q51JEG).
  • Die Wissenschaftlerin bzw. der Wissenschaftler ist 'corresponding author' oder 'submitting author' der Publikation und gehört der Universität Paderborn an. Die Publikation muss im Rahmen der Tätigkeit an der Universität Paderborn entstanden sein.
  • Die Antragstellung an die Universitätsbibliothek erfolgt i.d.R. vor Manuskripteinreichung beim Verlag. Eine Förderzusage wird nur bis zum 31.12. des Folgejahres gewährt.
  • Artikelgebühren (Article Processing Charges - APCs) können mit einem Förderbetrag von bis zu 2.000 Euro netto (zzgl. MwSt) unterstützt werden. Darüber hinaus gehende Gebühren müssen die Autorinnen und Autoren aus eigenen Mitteln erbringen ('Selbstbeteiligungsbetrag').
  • Förderfähig sind nur Artikel, für die keine anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten bestehen (z.B. DFG-Publikationspauschalen). Im Rahmen von Drittmittelprojekten eingeworbene oder beantragte Publikationsmittel sind vorrangig zu nutzen. Zuviel oder fälschlich ausgezahlte Fördersummen können zurückgefordert werden.
  • Die einreichende Autorin bzw. der einreichende Autor versieht den geförderten Artikel mit dem Hinweis: "I/We acknowledge support for the publication costs by the Open Access Publication Fund of Paderborn University".
  • Die Publikation erfolgt unter einer freien Lizenz (bevorzugt Creative-Commons-Lizenz CC BY).
  • Die Publikation erhält einen persistenten Identifier (z.B. DOI, URN).
  • Open Access-Artikel in subskriptionspflichtigen Zeitschriften nach dem 'hybriden' Modell sind nicht förderfähig.
  • Für die Förderung von Open Access-Artikeln im Rahmen von institutionellen Mitgliedschaften/Teilnahmen an Transformationsverträgen gelten Sonderregelungen. Informationen hierzu sowie zu den Mitgliedschaften der Universität / Universitätsbibliothek Paderborn finden sich unter: https://www.ub.uni-paderborn.de/unterstuetzung/open-access/open-access-bei-verlagen.
  • Es werden ausschließlich Artikelgebühren (APCs) gefördert. Gebühren, die von Zeitschriften für das bloße Einreichen von Beiträgen (handling/submission fees) unabhängig von einer eventuellen Veröffentlichung erhoben werden, Gebühren für farbige Abbildungen (Colour charges) oder andere Gebühren werden nicht aus dem Publikationsfond gefördert.
  • Die Universitäts-Affiliation der Autorin/des Autors gem. 'Richtlinie zur Nennung von Affiliationen bei wissenschaftlichen Publikationen an der Universität Paderborn' muss in der Veröffentlichung deutlich erkennbar sein. Als Kontaktadresse muss eine offizielle E-Mail-Adresse des 'corresponding author' bzw. 'submitting author' der Universität Paderborn verwendet werden.

Antragsstellung

  • Für die Kostenübernahme stellt der 'corresponding author' oder 'submitting author' einen Antrag mittels des Online-(Antrags-)Formulars.

Rechnungsabwicklung

  • Nach Erhalt der Verlagsrechnung füllt die Autorin/der Autor das Online-(Rechnungs-)Formular aus und schickt es zusammen mit einer Rechnungskopie per E-Mail an die Bibliothek. Die zugesagten Mittel aus dem Publikationsfonds werden dann von der Bibliothek erstattet, d.h., auf das von der Autorin/dem Autor im Online-(Rechnungs-)Formular genannte Abrechnungsobjekt gebucht.

Förderkriterien

  • Beiträge in Open Access-Sammelbänden können nur dann gefördert werden, wenn der vollständige Sammelband unmittelbar mit Erscheinen im 'Open Access' zugänglich ist.
  • Es werden im jeweiligen Fach anerkannte, strenge Qualitätssicherungsverfahren (z.B. Peer-Review-Verfahren, Gutachterverfahren etc.) angewendet, wie es z.B. für Verlage üblich ist, die im 'Directory of Open Access Books' (DOAB) bzw. in der 'OAPEN Library' gelistet werden oder die Mitglied in der 'Open Access Scholarly Publishers Association' (OASPA) sind.
  • Die Wissenschaftlerin bzw. der Wissenschaftler ist 'corresponding author' oder 'submitting author' der Publikation und gehört der Universität Paderborn an. Die Publikation muss im Rahmen der Tätigkeit an der Universität Paderborn entstanden sein.
  • Die Antragstellung an die Universitätsbibliothek erfolgt i.d.R. vor Manuskripteinreichung beim Verlag. Eine Förderzusage wird nur bis zum 31.12. des Folgejahres gewährt.
  • Beiträge können mit einem Förderbetrag von bis zu 2.000 Euro netto (zzgl. MwSt) unterstützt werden. Darüber hinaus gehende Gebühren müssen die Autorinnen und Autoren aus eigenen Mitteln erbringen ('Selbstbeteiligungsbetrag').
  • Förderfähig sind nur Beiträge, für die keine anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten bestehen (z.B. DFG-Publikationspauschalen). Im Rahmen von Drittmittelprojekten eingeworbene oder beantragte Publikationsmittel sind vorrangig zu nutzen. Zuviel oder fälschlich ausgezahlte Fördersummen können zurückgefordert werden.
  • Die einreichende Autorin bzw. der einreichende Autor versieht die geförderte Publikation mit dem Hinweis: "I/We acknowledge support for the publication costs by the Open Access Publication Fund of Paderborn University".
  • Die Publikation erfolgt unter einer freien Lizenz (bevorzugt Creative-Commons-Lizenz CC BY).
  • Die Publikation erhält einen persistenten Identifier (z.B. DOI, URN).
  • Es werden ausschließlich Kosten für die sofortige Open Access-Publikation übernommen. Druck- oder Publikationskostenzuschüsse sowie weitere Gebühren werden nicht gefördert.
  • Die Universitäts-Affiliation der Autorin/des Autors gem. 'Richtlinie zur Nennung von Affiliationen bei wissenschaftlichen Publikationen an der Universität Paderborn' muss in der Veröffentlichung deutlich erkennbar sein. Als Kontaktadresse muss eine offizielle E-Mail-Adresse des 'corresponding author' bzw. 'submitting author' der Universität Paderborn verwendet werden.

Antragsstellung

  • Für die Kostenübernahme stellt der 'corresponding author' oder 'submitting author' einen Antrag mittels des Online-(Antrags-)Formulars.

Rechnungsabwicklung

  • Nach Erhalt der Verlagsrechnung füllt die Autorin/der Autor das Online-(Rechnungs-)Formular der Bibliothek aus und schickt es zusammen mit einer Rechnungskopie per E-Mail an die Bibliothek. Die zugesagten Mittel aus dem Publikationsfonds werden dann von der Bibliothek erstattet, d.h., auf das von der Autorin/dem Autor im Online-(Rechnungs-)Formular genannte Abrechnungsobjekt gebucht.

Förderkriterien

  • Förderfähig sind Erstveröffentlichungen von Monographien, die unmittelbar mit Erscheinen im 'Open Access' zugänglich sind.
  • Es werden im jeweiligen Fach anerkannte, strenge Qualitätssicherungsverfahren (z.B. Peer-Review-Verfahren, Gutachterverfahren etc.) angewendet, wie es z.B. für Verlage üblich ist, die im 'Directory of Open Access Books' (DOAB) bzw. in der 'OAPEN Library' gelistet werden oder die Mitglied in der 'Open Access Scholarly Publishers Association' (OASPA) sind.
  • Die Wissenschaftlerin bzw. der Wissenschaftler ist 'corresponding author' oder 'submitting author' der Publikation und gehört der Universität Paderborn an. Die Publikation muss im Rahmen der Tätigkeit an der Universität Paderborn entstanden sein.
  • Die Antragstellung an die Universitätsbibliothek erfolgt i.d.R. vor Manuskripteinreichung beim Verlag. Eine Förderzusage wird nur bis zum 31.12. des Folgejahres gewährt.
  • Open Access-Monographien können mit einem Betrag von bis zu 5.000 Euro netto (zzgl. MwSt) gefördert werden. Darüber hinaus gehende Kosten müssen die Autorinnen und Autoren aus eigenen Mitteln erbringen ('Selbstbeteiligungsbetrag').
  • Förderfähig sind nur Publikationen, für die keine anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten bestehen (z.B. DFG-Publikationspauschalen). Im Rahmen von Drittmittelprojekten eingeworbene oder beantragte Publikationsmittel sind vorrangig zu nutzen. Zuviel oder fälschlich ausgezahlte Fördersummen können zurückgefordert werden.
  • Die geförderte Publikation ist mit folgendem Hinweis zu versehen: "I/We acknowledge support for the publication costs by the Open Access Publication Fund of Paderborn University".
  • Die Publikation erfolgt unter einer freien Lizenz (bevorzugt Creative-Commons-Lizenz CC BY).
  • Die Publikation erhält einen persistenten Identifier (z.B. DOI, URN).
  • Es werden ausschließlich Kosten für die sofortige Open Access-Publikation übernommen, Druck- oder Publikationskostenzuschüsse sowie weitere Gebühren werden nicht gefördert. Der Verlag muss eine Kostenkalkulation vorlegen, eine pauschale Open Access-Gebühr kann nicht anerkannt werden.
  • Förderfähig ist auch die Open Access-Publikation einer Dissertation bei einem Fachverlag, sofern keine anderen Publikationsmittel zur Verfügung stehen.
  • Die Veröffentlichung von Bachelor- und Masterarbeiten u.ä. wird nicht gefördert.
  • Die Universitäts-Affiliation der Autorin/des Autors gem. 'Richtlinie zur Nennung von Affiliationen bei wissenschaftlichen Publikationen an der Universität Paderborn' muss in der Veröffentlichung deutlich erkennbar sein. Als Kontaktadresse muss eine offizielle E-Mail- Adresse des 'corresponding author' bzw. 'submitting author' der Universität Paderborn verwendet werden.

Antragsstellung

  • Für die Kostenübernahme stellt der 'corresponding author' oder 'submitting author' einen Antrag mittels des folgenden Online-(Antrags-)Formulars.

Rechnungsabwicklung

  • Nach Erhalt der Verlagsrechnung füllt die Autorin/der Autor das  Online-(Rechnungs-)Formular der Bibliothek aus und schickt es zusammen mit einer Rechnungskopie per E-Mail an die Bibliothek. Die zugesagten Mittel aus dem Publikationsfonds werden dann von der Bibliothek erstattet, d.h., auf das von der Autorin/dem Autor im Online-(Rechnungs-)Formular genannte Abrechnungsobjekt gebucht.