Handapparate - Hinweise für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
Die UB bietet den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern der Universität Paderborn die Möglichkeit, für ihre Forschung einen Handapparat mit ständig benötigten Informationsmedien einzurichten (§10 Benutzungsordnung und § 4.5 Erwerbungsrichtlinien). Dieser Handapparat kann im eigenen Büro aufgestellt werden.
Was müssen Sie dafür tun und welche Regeln gibt es?
- Ein Handapparatskonto können Sie über Ihr Mitarbeitenden-Bibliothekskonto (in Ausnahmefällen über das Gast-Konto) im Katalog beantragen. Mit der Beantragung werden die besonderen Regelungen für Handapparate (https://katalog.ub.uni-paderborn.de/prc) akzeptiert.
- In einen Handapparat kann in der Regel nur zusätzlich zum regulären Bestand erworbene Literatur aufgenommen werden. Soll ein Exemplar aus dem vorhandenen Bestand in einen Handapparat entliehen werden, ist die Zustimmung des zuständigen Fachreferates erforderlich. Nachschlagewerke in Loseblattform sind auch mit regelmäßigen Ergänzungslieferungen grundsätzlich zugelassen, Zeitschriften sind in der Regel ausgeschlossen.
- Der Erwerb von Informationsmedien für den Handapparat erfolgt über die zuständige Fachreferentin bzw. den zuständigen Fachreferenten. Der Umfang eines Handapparates ist auf 100 Bände (nicht Titel) begrenzt.
- Sind die gewünschten Informationsmedien eingearbeitet oder dem Bestand entnommen, werden sie bereitgestellt. Sie erhalten eine Nachricht, dass die gewünschten Bände an der Theke des Sachgebiets Ortsleihe abzuholen sind. Die Leihfrist beträgt 5 Jahre, eine Wiederausleihe ist unter Vorlage der Medien möglich.
- Über die Funktion „Proxy-Nutzer“, die Sie in Ihrem Bibliothekskonto im Katalog finden, können Sie andere Personen mit der Abholung der Medien beauftragen.
- Die Medien in einem Handapparat müssen für die Benutzung im Hochschulbereich grundsätzlich zugänglich bleiben. Handelt es sich bei dem Medium um singulären Bestand der UB, so hat die UB das Recht, Auskunft zu geben, in welchem Handapparat sich das Medium befindet. Der nachfragenden Benutzerin bzw. dem nachfragenden Benutzer muss dann kurzfristige Einsichtnahme gewährt werden.
- Als Inhaberin bzw. Inhaber des Handapparates haften Sie für die auf dem Konto verbuchten Medien. Bei Verlust von in Handapparaten befindlichen Medien ist die UB umgehend zu informieren (E-Mail an verlust@ub.uni-paderborn.de).
- Die UB führt regelmäßig Revisionen der in Handapparaten befindlichen Medien durch. Zu diesem Zwecke sowie aus weiteren bibliotheksfachlichen Gründen hat die UB das Recht, die Medien zurückzufordern.
- Endet Ihr Dienstverhältnis, wird der Handapparat aufgelöst und alle Medien müssen zurückgegeben werden.
Eine Alternative: Möglichkeit des Direktkaufs
Sollen für Forschung und Lehre Informationsmedien erworben werden, die nicht zum Bibliothekssammelgut gehören (z. B. (Einzel-) Normen oder Testmaterialien) oder als sog. Verbrauchsmaterial zu betrachten sind (z.B., wenn Informationsmedien von mehreren Personen einer Arbeitsgruppe oder im Rahmen von Projekten im Schulunterricht als Arbeitsmaterialien verwendet werden sollen), so besteht die Möglichkeit, dass Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer diese aus eigenen Mitteln als sog. Direktkauf erwerben (§ 1.2 und 1.3 Erwerbungsrichtlinien).
Was müssen Sie dafür tun und welche Regeln gibt es?: Eine Hochschullehrerin bzw. ein Hochschullehrer stellt per Formular einen "Antrag zum Direktkauf von Informationsmedien" an die UB. Der Antrag wird von der UB bearbeitet und an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller per E-Mail zurückgesandt.
Nach positiver Stellungnahme der UB beschafft die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die Informationsmedien. Zur Abrechnung über ein lehrstuhleigenes AO reicht die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die Stellungnahme der UB zusammen mit Bestellung, Rechnung, Quittungen etc. im Sachgebiet 1.1 Zentrale Finanzbuchhaltung der Hochschulverwaltung ein.
Ohne eine positive Stellungnahme der UB nimmt das Sachgebiet 1.1 Zentrale Finanzbuchhaltung keine Buchungen für per Direktkauf beschaffte Informationsmedien vor.
Haben Sie weitere Fragen?
Bei Fragen zum Thema Handapparate wenden Sie sich bitte an die Leitung des Dezernats Benutzung & Service.
Bei Fragen zum Direktkauf wenden Sie sich bitte an die Leitung des Dezernats Erwerbung & Bestandsentwicklung.