Gebühren

Aufgrund der Gebührenordnung der Universitätsbibliothek Paderborn vom 20.05.2010 werden Gebühren in folgenden Fällen erhoben:

Gebühren für nicht innerhalb der Leihfrist zurückgegebene Medien belasten unmittelbar mit Leihfristüberschreitung Ihr Bibliothekskonto. Sie werden bei Überschreitung der Leihfristen wie folgt eingetragen:

  • am 1. Tag der Leihfristüberschreitung für jedes Medium: 2,00 Euro,
  • am 11. Tag der Leihfristüberschreitung für jedes Medium zusätzlich 3,00 Euro,
  • am 21. Tag der Leihfristüberschreitung für jedes Medium zusätzlich 5,00 Euro,
  • am 31. Tag der Leihfristüberschreitung für jedes Medium zusätzlich 10,00 Euro.

für jeden Tag und jedes Medium 2,00 Euro, jedoch maximal 20,00 Euro pro Medium.

Achtung: Es handelt sich nicht um ‚Mahngebühren‘, die nur anfallen, sofern die Bibliothek ‚Mahnungen‘ verschickt, sondern um ‚Säumnisgebühren‘, die automatisch mit Überschreitung der Leihfrist entstehen. Sie werden direkt in Ihr Konto geschrieben.

Sie erhalten Nachrichten zur Fristüberschreitung per E-Mail; lediglich die letzte Nachricht erhalten Sie zusätzlich auch auf dem Postweg (*).  Für die Einhaltung der Leihfristen sind Sie selbst verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen daher, regelmäßig Ihr Bibliothekskonto zu kontrollieren.

(*) Bitte beachten Sie, dass Sie uns in Ihrem eigenen Interesse eine E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen und wir Sie somit frühzeitig über bevorstehende oder entstandene Fristüberschreitungen und Gebührenfälle benachrichtigen können.

Bei Verlust, Beschädigung oder Nichtrückgabe (spätestens 14 Tage nach Erhalt  der letzten Nachricht zur Fristüberschreitung) von Medien oder Teilen von Medien sind die tatsächlichen Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten zu ersetzen oder Wertersatz zu leisten. Zusätzlich wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro pro Medium erhoben und sind die ggf. angefallenen Fristüberschreitungsgebühren zu zahlen.

Ausfertigung einer Zweitschrift des Bibliotheksausweises (10,00 Euro).

Adressermittlung, falls diese durch die UB aufgrund einer falschen oder nicht aktualisierten Adresse erfolgen muss (10,00 Euro).

Gebühren können an den Kassenautomaten im Eingangsbereich der Bibliothek per Karte (Visa und Mastercard) und mit Bargeld beglichen werden.

Sobald Ihr Konto das Limit von 25,00 Euro erreicht (unabhängig davon, ob es sich z.B. um Gebühren oder Kosten für Fernleih-Bestellungen handelt), wird der Bibliotheksausweis automatisch gesperrt.

Entstandene Gebühren und Auslagen können auf schriftlichen Antrag (formlos an die Universitätsbibliothek zu richten) ausnahmsweise ermäßigt oder ganz erlassen werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des einzelnen Falles eine besondere Härte bedeuten würde (§ 8 Abs. 1 GebO).