Gebühren für die Ausleihe
Gebührenübersicht
Aufgrund der Gebührenordnung der Universitätsbibliothek Paderborn vom 20.05.2010 werden Gebühren in folgenden Fällen erhoben:
- Überschreitung der Leihfristen
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Gebühren für nicht innerhalb der Leihfrist zurückgegebene Medien belasten unmittelbar mit Leihfristüberschreitung Ihr Bibliothekskonto. Sie werden bei Überschreitung der Leihfristen wie folgt eingetragen:
- am 1. Tag der Leihfristüberschreitung für jedes Medium: 2,00 Euro,
- am 11. Tag der Leihfristüberschreitung für jedes Medium zusätzlich 3,00 Euro,
- am 21. Tag der Leihfristüberschreitung für jedes Medium zusätzlich 5,00 Euro,
- am 31. Tag der Leihfristüberschreitung für jedes Medium zusätzlich 10,00 Euro.
- Verspätete Rückgabe von Kurzausleihen
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- für jeden Tag und jedes Medium 2,00 Euro, jedoch maximal 20,00 Euro pro Medium.
Achtung: Es handelt sich nicht um 'Mahngebühren', die nur anfallen, sofern die Bibliothek 'Mahnungen' verschickt, sondern um 'Säumnisgebühren', die automatisch mit Überschreitung der Leihfristen entstehen. Karenztage o.ä. existieren nicht. Für die Einhaltung der Leihfristen sind Sie selbst verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen daher, regelmäßig Ihr Bibliothekskonto zu kontrollieren.
- Ersatzleistung für verlorene, beschädigte oder nicht zurückgegebene Medien
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Bei Verlust, Beschädigung oder Nichtrückgabe von Medien oder Teilen von Medien (innerhalb von 40 Tagen, bei Kurzausleihen 10 Tage nach Ablauf der Leihfrist) sind die tatsächlichen Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten zu ersetzen oder Wertersatz zu leisten. Zusätzlich wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro pro Medium erhoben und sind die ggf. angefallenen Fristüberschreitungsgebühren zu zahlen.
- Ausfertigung einer Zweitschrift des Bibliotheksausweises
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Ausfertigung einer Zweitschrift des Bibliotheksausweises (10,00 Euro).
An den Kassenautomaten im Eingangsbereich der Bibliothek können Gebühren per Karte und mit Bargeld beglichen werden.
Sobald Ihr Konto das Limit von 25,00 Euro erreicht (unabhängig davon, ob es sich z.B. um Säumnisgebühren oder Portokosten für Fernleih-Benachrichtigungen handelt), wird der Bibliotheksausweis automatisch gesperrt.
Entstandene Gebühren und Auslagen können auf schriftlichen Antrag (formlos an die Universitätsbibliothek zu richten) ausnahmsweise ermäßigt oder ganz erlassen werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des einzelnen Falles eine besondere Härte bedeuten würde (§ 8 Abs. 1 GebO).