Nut­zung von Be­stän­den

Die Benutzung von Archivgut richtet sich nach den Bestimmungen des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) in der novellierten Form vom 16. März 2010 und nach der Archivnutzungs- und Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (ArchivNGO NRW) in der Fassung vom 15. Juni 2010, soweit sie entsprechend gelten und keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen bestehen.

Das bedeutet in der Regel, dass alle Interessierten unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen Archivgut nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfristen einsehen können. Die Sperrfristen richten sich in der Regel nach dem Archivgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Danach ist Archivgut 30 Jahre nach Schließung einer Akte zugänglich, für die Nutzung von personenbezogenen Unterlagen muss gewährleistet sein, dass die Person bereits 10 Jahre verstorben ist. Ist das Todesdatum nicht bekannt, kann ersatzweise die Sperrfrist 100 Jahre nach der Geburt der betreffenden Person enden.

Über die Verkürzung oder Verlängerung der Sperrfristen entscheidet das Präsidium auf der Grundlage eines Berichts und Entscheidungsvorschlags des Universitätsarchivs. Die Benutzung von Sammlungsgut kann besonderen Bestimmungen unterliegen, insbesondere Vereinbarungen mit Nachlassgebern, die zu beachten sind.

Be­schei­ni­gung von Stu­di­en­zei­ten

Das Universitätsarchiv hat eine Auswahl von Studierendenakten bis 1983 überliefert, Prüfungsunterlagen in der Regel bis 1993. Allerdings sind Anfragen für einen  "Antrag auf Ausstellung einer Rentenbescheinigung" (PDF) grundsätzlich schriftlich zu senden an das Servicecenter beim Sachgebiet 3.3 Studierendensekretariat der Universität Paderborn:
https://www.uni-paderborn.de/zv/3-3/studienorganisation/formulare-und-antraege

Stu­di­e­n­ab­sch­lüs­se

Verifizierungen von Abschlüssen sind anhand der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher in den Amtlichen Mitteilungen der Universität zu recherchieren. Von Abschlusszeugnissen, die vor mehr 30 Jahren ausgestellt wurden, kann das Universitätsarchiv (E-Mail: uniarchiv@ub.uni-paderborn.de) Kopien anfertigen, für Abschlüsse jüngeren Datums wenden Sie sich an die Sachbearbeitung des betroffenen Studiengangs beim Prüfungssekretariat.