FAQ-Sammlung

Open Ac­cess Grundla­gen

Open Access (OA) bezeichnet eine Form des wissenschaftlichen Publizierens und hat zum Ziel, dass wissenschaftliche Werke ohne technische oder rechtliche Barrieren im Internet unmittelbar mit ihrer Veröffentlichung weltweit kostenfrei zugänglich sind.
> mehr zu Open Access 

Die International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA) hat darüber hinaus im Februar 2024 das "Open Access Vocabulary" veröffentlicht, die Begriffsdefinitionen rund um Open Access umfassen.

Open Access bietet entscheidende Vorteile: Publikationen sind weltweit frei zugänglich, wodurch eine erhöhte Reichweite und Zitierhäufigkeit gefördert wird. Im Vergleich zu konventionellen Publikationen werden Forschungsergebnisse im Open Access oft schneller veröffentlicht, was den wissenschaftlichen Fortschritt beschleunigen kann. Andere Forschende können die Inhalte weiterverwenden, analysieren und miteinander verknüpfen, was Innovation fördern kann. Open Access ermöglicht u.a. gleichberechtigten Zugang zu Wissen und fördert Transparenz in der Wissenschaft. Die Verwertungsrechte für OA-Publikationen verbleiben bei den Autorinnen und Autoren. Durch die Vergabe von Open-Content-Lizenzen (u.a. Creative-Commons-Lizenzen) können Nutzungsrechte definiert und eine Weiterverarbeitung und -verwendung von OA-Veröffentlichungen geregelt werden.

Eine Übersicht über weitere Vorteile bietet die Kompetenz- und Vernetzungsplattform das open-access.network.

Pub­liz­ier­en

Die Universität Paderborn empfiehlt ihren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in ihrer am 20.02.2023 veröffentlichten “Open Access-Policy”, ihre Forschungsergebnisse Open Access zu publizieren und damit der weltweiten wissenschaftlichen Gemeinschaft sowie der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die Universitätsbibliothek fördert das Open Access-Publizieren durch eine Reihe von Maßnahmen und unterstützt Autorinnen und Autoren der Universität beim Open Access-Publizieren mit vielfältigen Dienstleistungen und Angeboten.

Dazu gehören 

> mehr zu Open Access

Grundsätzlich können Artikel in Zeitschriften oder Sammelbänden sowie auch Monographien und weitere Publikationsformate in Open Access publiziert werden. 

Viele Verlage bieten die Möglichkeit Werke im Open Access zu publizieren. Eine weitere Möglichkeit sind Repositorien, in denen Preprints oder akzeptierte Manuskripte archiviert werden können. Der Publikationsservice als institutionelles Repositorium oder arxiv.org als fachspezifische Plattform, sind Beispiele dafür.

Eine Erstveröffentlichung im Open Access-Kontext bedeutet, dass eine wissenschaftliche Publikation, die in einem Verlag erschienen ist, unmittelbar nach ihrem Erscheinen im Internet kostenfrei und für Leserinnen und Leser frei zugänglich verfügbar gemacht wird. Die Kosten hierfür werden in der Regel durch Publikationsgebühren (z. B. Article Processing Charges, APCs) gedeckt, die von den Autorinnen und Autoren oder ihren Institutionen getragen werden.

Das Zweitveröffentlichen von Publikationen in einem (inter-)disziplinären oder einem institutionellen Open Access-Repositorium wird auch als Green Open Access bezeichnet. Die Zweitveröffentlichung ist für Autorinnen und Autoren eine Möglichkeit, ihre Forschung auch nach der bereits erfolgten Erstveröffentlichung einem breiteren Publikum kostenfrei über das Internet zugänglich zu machen.

Am Beispiel der Veröffentlichung in einer Zeitschrift geschieht dies zusätzlich zur Erstveröffentlichung. Rechtlich bindend sind die Inhalte bzgl. Zweitveröffentlichung im Autorinnen- und Autorenvertrag (auch Verlagsvertrag genannt). Über die Plattform "Open policy finder" finden Sie darüber hinaus die Open Access-Richtlinien zur Zweitveröffentlichung von Verlagen und Zeitschriften. 

Neben den im Vertrag eingeräumten Rechten regelt § 38 Abs. 4 UrhG das sogenannte Zweitveröffentlichungsrecht für in Zeitschriften erschienene Artikel. Es besagt, dass Urheberinnen bzw. Urhebern nach Ablauf eines Embargos (Sperrfrist) von 12 Monaten seit der Erstveröffentlichung ihre Werke, die in periodisch erscheinenden Sammlungen publiziert wurden, "anderweitig vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen" dürfen.

Anders als für Zeitschriftenartikel gibt es für die Zweitveröffentlichung von Monographien bzw. von Beiträgen in Monographien keine gesetzliche Grundlage sowie keine zentrale Plattform zum Nachweis von Verlagsbedingungen. Dies ist in der individuellen Gestaltung des Autorinnen- und Autorenvertrags je Monographie und Verlag begründet.

> mehr zu Zweitveröffentlichungen

Alle begutachteten wissenschaftlichen Publikationen, die im Rahmen der Förderung von Horizon Europe entstanden sind, müssen gemäß aktueller Förderbedingungen der EU über ein vertrauenswürdiges institutionelles oder fachliches Repositorium gemacht werden. Dies betrifft auch Zeitschriftenartikel, die bereits in Open Access-Zeitschriften publiziert wurden.

Die Universitätsbibliothek bietet Forschenden der Universität Paderborn die Möglichkeit, Publikationen aus EU-Projekten auf dem Portal "Publikationsservice" zu veröffentlichen. Dazu senden Sie Ihre im Rahmen von EU-Projekten entstandenen Publikationen als Liste mit den bibliographischen Angaben an das Team Publikationsservice. Die Universitätsbibliothek prüft dann die Möglichkeit der Veröffentlichung über den Publikationsservice und veranlasst entsprechend die Zweitveröffentlichung.

Weitere Informationen zu den EU-Richtlinien finden Sie hier.

Immer mehr traditionelle (kommerzielle) Datenbanken und Suchportale kennzeichnen Open Access-Publikationen. Suchmaschinen wie etwa die Bielefeld Academic Search Engine (BASE) bieten die Möglichkeit, gezielt nach Open-Access-Inhalten zu suchen. Eine weitere Möglichkeit bietet die Plattform Unpaywall. Hier werden Open Access-Inhalte von über 50.000 Verlagen und Repositorien gesammelt und auf der Plattform auffindbar gemacht. Auch Google Scholar kennzeichnet frei verfügbare Versionen von Artikeln. Das Directory of Open Access Journals (DOAJ) verzeichnet wissenschaftliche Open Access-Zeitschriften, während das Directory of Open Access Books (DOAB) Open Access-Bücher auflistet.

Unter Predatory Publishing werden betrügerische Geschäftsmodelle verstanden, die zumeist mit Publikationsgebühren für Open Access-Veröffentlichungen einhergehen, jedoch nur eine unzureichende verlegerischer Leistung bieten. Beispielsweise werden keine Qualitätssicherungsverfahren (Peer Review) durchgeführt. Um sich vor Predatory Publishing zu schützen, beachten Sie vor allem folgende Aspekte:

  • Überprüfen Sie die Seriosität des Verlags: Prüfen Sie, ob der Verlag in anerkannten Verzeichnissen wie Directory of Open Access Journals (DOAJ) oder im Directory of Open Access Books (DOAB) gelistet ist.
  • Achten Sie auf die Qualitätssicherung: Stellen Sie sicher, dass das Journal ein transparentes Begutachtungsverfahren (Peer-Review) anbietet und klar über die redaktionellen Prozesse informiert. Kurze Zeitspannen zwischen Einreichung und Veröffentlichung der Publikation können darauf hindeuten, dass die Qualitätssicherung nicht gewährleistet ist.
  • Vorsicht bei unaufgeforderten Einladungen: Seien Sie skeptisch bei E-Mails, die Sie ohne vorherigen Kontakt auffordern, Artikel einzureichen oder als Herausgeberin oder Herausgeber zu fungieren.
  • Ist die Zeitschrift/der Verlag bei Ihren Kolleginnen und Kollegen bekannt? Fragen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen oder Mentorinnen und Mentoren, ob Sie schon Erfahrungen mit der Zeitschrift/dem Verlag haben. Wenn Sie unsicher sind, ob die Zeitschrift/der Verlag seriös ist, kann Ihnen die Universitätsbibliothek bei der Bewertung von Verlagen und Journals helfen. Schreiben Sie eine E-Mail an das Open Access-Team der Universitätsbibliothek.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Projekts "Think. Check. Submit.".

Nutzen Sie das Schulungs- und Beratungsportal der Universitätsbibliothek oder kontaktieren Sie das Open Access-Team der Universitätsbibliothek.

Weiterführende Informationen rund um Open Access finden Sie auf den Seiten des open-access.networks.de

Fin­an­zier­ung

Berechtigt, eine Förderung durch den Open Access-Publikationsfonds der Universität Paderborn zu beantragen, sind alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der UPB, die zum Zeitpunkt der Manuskripteinreichung an der Universität angestellt sind und gegenüber dem Verlag als ‘corresponding author’ auftreten. 

> mehr zur Förderung durch den Publikationsfonds

Als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler müssen Sie an der UPB angestellt sein und als ‘corresponding author’ gegenüber dem Verlag auftreten. Artikel werden grundsätzlich nur gefördert, wenn diese in Zeitschriften publiziert werden, deren sämtliche Beiträge unmittelbar mit Erscheinen vollständig im Open Access zugänglich sind. Zudem wendet die Zeitschrift, in der ein Artikel veröffentlicht werden soll, die im jeweiligen Fach anerkannten, Qualitätssicherungsverfahren an. Solche Zeitschriften sind in der Regel im 'Directory of Open Access Journals' (DOAJ) verzeichnet. Beiträge in Open Access-Sammelbänden können nur dann gefördert werden, wenn der vollständige Sammelband unmittelbar mit Erscheinen im Open Access zugänglich ist. Für Beiträge in Open Access-Sammelbänden und Open Access-Monographien werden ebenfalls die im jeweiligen Fach anerkannten Qualitätssicherungsverfahren angewendet, wie es z.B. für Verlage üblich ist, die im 'Directory of Open Access Books' (DOAB) bzw. in der 'OAPEN Library' gelistet werden oder die Mitglied in der 'Open Access Scholarly Publishers Association' (OASPA) sind.
> mehr zur Förderung durch den Publikationsfonds

Bitte beachten Sie, dass Publikationsmittel aus Drittmittelprojekten zuerst verausgabt werden müssen.

Bewilligte Anträge sind bis 31.12. des Folgejahres gültig. 

Die Finanzierung von Publikationsgebühren für Artikel in Open Access-Zeitschriften und Beiträge in Open Access-Sammelbänden kann bis zu 2.000 Euro netto (zzgl. MwSt.) betragen. Open Access-Monographien können mit einem Betrag bis zu 5.000 Euro (zzgl. MwSt.) gefördert werden. 

Für eine Förderung sind die jeweiligen Förderkriterien zu erfüllen. Nachdem Sie einen Antrag auf Kostenübernahme aus dem Open Access-Publikationsfonds gestellt haben, prüft die Universitätsbibliothek, ob die Förderkriterien erfüllt sind, und Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail. Bei positivem Bescheid senden Sie das ausgefüllte Rechnungsformular und eine Kopie der Verlagsrechnung an die Universitätsbibliothek. Die von Ihnen gegenüber dem Verlag verauslagten Mittel werden (anteilig) auf das von Ihnen im Rechnungsformular genannte Abrechnungsobjekt bzw. Privatkonto erstattet.

Es gibt keine Garantie auf Förderung. Zum einem müssen die Förderkriterien erfüllt sein, zum anderen müssen Fördermittel zur Verfügung stehen. 

Ja, eine anteilige Finanzierung Ihrer Publikation durch den Open Access-Publikationsfonds ist möglich.

Für Artikel hat dies keinen Einfluss auf die Förderung, solange die/der Antragstellende ‘corresponding author’ und Angestellte der UPB ist. 

Für die Förderung von Monographien in Co-Autorenschaft muss die/der Antragstellende Angestellte/r der UPB sein. 

Für Förderanfragen zu Sammel- und Kongressbänden mit mehreren Herausgebern bitten wir um Rücksprache mit dem Open Access-Team der Universitätsbibliothek.

Die Universität Paderborn fördert Open Access auch im Rahmen der von der UB abgeschlossenen Lizenzverträge mit Verlagen. Durch die Teilnahme an sog. Transformationsverträgen haben Angehörige der Universität die Möglichkeit, in Zeitschriften der jeweiligen Lizenzpakete entweder kostenfrei oder gegen eine rabattierte Gebühr Open Access zu publizieren.
> mehr zu Verlagsvereinbarungen

Im Rahmen der DEAL-Verträge mit den Verlagen Elsevier, Springer Nature und Wiley werden die Artikelgebühren (APCs) für die Veröffentlichung in Fully Gold Open Access-Zeitschriften i.d.R. um 20 Prozent rabattiert. Die Rechnungsstellung der APCs in diesen Zeitschriften erfolgt an die Universitätsbibliothek. Im Vorfeld der Veröffentlichung Ihres Artikels lässt sich die Universitätsbibliothek die Kostenübernahme der APCs durch Sie schriftlich bestätigen. Die Finanzierung der APCs kann jedoch auch (anteilig) zu Lasten von Mitteln aus dem Open Access-Publikationsfonds der Universität erfolgen. Dazu ist ein gesonderter Antrag an den Open Access-Publikationsfonds nötig. 

In Transformationsverträgen sind die Publikationsgebühren für Veröffentlichungen in entsprechenden elektronischen Zeitschriften i.d.R. Teil der Lizenzgebühren, die von der Universität übernommen werden. In Einzelfällen werden sie der Universität als Lizenznehmer separat in Rechnung gestellt. Die Autorinnen und Autoren erhalten daher keine Rechnungen des Verlages über die Publikationsgebühren. 

Sollten im Rahmen von Transformationsverträgen der Universität als Lizenznehmer Publikationsgebühren für Artikel in Gold Open Access-Zeitschriften separat in Rechnung gestellt werden, kann die Finanzierung der APC-Kosten zu Lasten von Mitteln aus dem Open Access-Publikationsfonds der Universität erfolgen. In diesem Fall ist ein separater Antrag an den Open Access-Publikationsfonds zu stellen. 

Rechts­fra­gen

Das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) regelt die mit der Schaffung und Veröffentlichung eines Werkes einhergehenden Rechte der Autorinnen und Autoren. Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers (§64 UrhG). 

Urheberpersönlichkeitsrecht

Das Urheberpersönlichkeitsrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk. Unter das nicht übertragbare Urheberpersönlichkeitsrecht fällt das Recht zur Veröffentlichung des eigenen Werkes (§12 UrhG), das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (§13 UrhG) sowie das Recht auf Schutz gegen Entstellung oder Beeinträchtigung des Werkes (§14 UrhG). 

Verwertungsrechte

Neben den Urheberpersönlichkeitsrechten verfügt die Urheberin bzw. der Urheber eines Werkes auch über die Verwertungsrechte an dem eigenen Werk. Diese werden in den §§15 bis 23 UrhG geregelt. Man unterscheidet zwischen Verwertungen in körperlicher Form, wie z.B. dem Vervielfältigungsrecht (§16 UrhG) oder dem Verbreitungsrecht (§17 UrhG), und in unkörperlicher Form, wie z.B. dem Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§19 UrhG) oder dem Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger (§21 UrhG).

Gem. §§31ff. UrhG können einem Verwerter die jeweiligen Verwertungsrechte als Nutzungsrechte über einen Nutzungsvertrag eingeräumt werden. 

Erstveröffentlichung

Urheberinnen und Urheber können für ihr Werk eine freie Lizenz (z. B. Creative-Commons-Lizenz) vergeben, sofern Sie Inhaberin und Inhaber der Nutzungsrechte sind. Autorinnen und Autoren, die ihre Nutzungsrechte an Ihrer Publikation komplett an einen Verlag abgetreten oder die lediglich ein einfaches Nutzungsrecht behalten haben, können somit keine Lizenz vergeben. Die Plattform open-access.network bietet einen Überblick zu relevanten Rechtsfragen in Deutschland.

Zweitveröffentlichung

Die Universität Paderborn empfiehlt ihren Autorinnen und Autoren ihr Zweitveröffentlichungsrecht wahrzunehmen, bzw. dies in ihrem Autorinnen- bzw. Autorenvertrag zu regeln. 

> mehr zu Zweitveröffentlichungen

In Deutschland verbleiben die Urheberpersönlichkeitsrechte grundsätzlich bei der Autorin oder dem Autor. Urheberinnen und Urheber können ihre Verwertungsrechte an einem Werk aber abtreten. Für Open Access-Publikationen werden gegenüber dem Verlag in der Regel nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt. Die Nutzungsrechte werden über die Vergabe einer Open Content Lizenz geregelt. Die freien Lizenzen/Open Content Lizenzen werden von den Autorinnen und Autoren vergeben. Urheberinnen und Urheber müssen bei jeder Verwertung genannt werden. Die Verwertungsrechte für Open Access-Publikationen verbleiben daher bei den Autorinnen und Autoren. 

Bei Creative-Commons-Lizenzen (sog. "CC-Lizenzen") handelt es sich um standardisierte Lizenzverträge, die es Autorinnen und Autoren ermöglichen, der Allgemeinheit auf einfache Weise Nutzungsrechte an ihren Werken einzuräumen. CC-Lizenzen ermöglichen eine weitergehende Nutzung der Werke, als es das Urheberrechtsgesetz üblicherweise vorsieht, z. B. Bearbeitungen eines Werkes in einer anderen Sprache. Die Creative-Commons-Lizenzen setzen sich aus vier Lizenzmodulen zusammen. Diese Elemente können miteinander kombiniert werden, um eine jeweils bedarfsgerechte Lizenz zusammenzustellen und eine entsprechende Nutzung einzuräumen: Namensnennung (CC-BY), keine kommerzielle Nutzung (CC-NC), keine Bearbeitungen (CC-ND), Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC-SA). Bei der Verwendung von CC-lizenzierten Werken müssen die Urheberinnen/die Urheber genannt werden.

Im Kontext von Open Access wird für wissenschaftliche Inhalte die Lizenz CC-BY empfohlen, denn sie entspricht dem eigentlichen Open Access-Gedanken eines möglichst offenen Zugangs zu wissenschaftlichem Wissen. Die Lizenz CC-BY erlaubt Dritten, ein Werk zu verbreiten, zu verändern und darauf aufzubauen – auch kommerziell – solange die Urheberin bzw. der Urheber des Originals genannt wird. Eine Entscheidungshilfe für die Auswahl der CC-Lizenz bietet das Projekt "wb-web". 

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität erhalten von der Universitätsbibliothek unverbindliche Informationen und Hilfestellungen zum Verständnis der rechtlichen Aspekte von Open Access. Die Universitätsbibliothek kann jedoch keine rechtssichere Beratung zu Urheber- und Lizenzrechten anbieten. 

Vorbehaltlich künftiger rechtlicher Änderungen ist Open Access mit den Ausschüttungsregelungen der VG Wort vereinbar (Stand: Juli 2025), sofern die geltenden Kriterien der VG Wort eingehalten werden (z. B. Textumfang, Abrufzahlen). 

Ausführliche Informationen sowie eine Handreichung finden Sie im Artikel "Vereinbarkeit von VG Wort und Open Access" des open.access-networks.

Son­stiges und weit­ere Un­ter­stützung

Eine ORCID-ID (Open Researcher and Contributor ID) ist ein eindeutiger, lebenslanger, verlagsunabhängiger, international anerkannter persistenter persönlicher Identifikator für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, der dazu dient, wissenschaftliche Arbeiten den Autorinnen und Autoren eindeutig zuzuordnen. Mit einer ORCID ID können Informationen zu einer Person, wie Name (in allen Varianten), institutionelle Zugehörigkeit, beruflicher Werdegang, Forschungsleistungen und Publikationen zu einem umfangreichen ORCID-Profil zusammengeführt werden. 

Weitere Informationen und Services zu ORCID finden Sie im ORCID-Center der UB Paderborn

Die Nutzung einer ORCID-ID ermöglicht eine eindeutige Zuordnung Ihrer Arbeiten. Durch sie werden Verwechslungen bei Namensvarianten, -änderungen bzw. -gleichheiten vermieden. Das ORCID-Profil kann mit Verlagen, Förderinstitutionen und Universitäten verknüpft werden, um Publikationen und Anträge automatisch zu aktualisieren. Zudem unterstützt die ORCID-ID die kontinuierliche Dokumentation und Präsentation der eigenen wissenschaftlichen Leistung. Die ID kann in Veröffentlichungen, Bewerbungen und Förderanträgen verwendet werden und unterstützt die Sichtbarkeit der eigenen Forschung.

Weitere Informationen und Services zu ORCID finden Sie im ORCID-Center der UB Paderborn

Für die Herausgabe einer Open Access-Zeitschrift ist neben der konzeptionellen eine redaktionelle, technische und rechtliche Planung erforderlich.

Für die technische Umsetzung bietet sich die Nutzung von Open Journal Systems (OJS) an, einer weit verbreiteten Open-Source-Software zur Verwaltung und Veröffentlichung wissenschaftlicher Zeitschriften. Detaillierte Informationen zu OJS bietet Ihnen das "Public Knowledge Project".

Die Universitätsbibliothek Paderborn unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität bei der Herausgabe eigener (Diamond) Open Access-Zeitschriften, indem Sie den Zugang zum OJS-System einrichtet und bei der Neueinrichtung einer Zeitschrift bzw. der Migration einer bestehenden Zeitschrift unterstützt und berät. Weitere Informationen zu Open Access-Zeitschriften an der Universität Paderborn finden Sie Portal ‘Open Access-Journals Universität Paderborn’.

Bei Fragen des Open Access-Publizierens und zum Open Access-Publikationsfonds der Universität Paderborn können Sie sich an das Open Access-Team der Universitätsbibliothek wenden.

Weiterführende Informationen rund um Open Access finden Sie auf den Seiten des open-access.networks

Allgemeine Informationen und Themen zur Open Access-Förderung an der Universität Paderborn finden Sie auf den Open Access-Seiten der Universitätsbibliothek

Bei konkreten Fragen zu Veröffentlichungen oder zum Open Access-Publikationsfonds der Universität Paderborn können Sie sich an das Open Access-Team der Universitätsbibliothek wenden.