Mitteilungen 2021
Januar 2021
- Eingeschränkter Service der Universitätsbibliothek
-
Auf der Grundlage der vom 11. bis 31. Januar 2021 gültigen Coronaschutzverordnung NRW, §6 (4) muss die Bibliothek ihre Services weiter einschränken.
Sie ist lediglich für die Abholung bestellter Medien sowie die Rückgabe von Medien werktags von 10:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.
Bestellte Medien können nur gegen Vorlage eines gültigen Bibliotheksausweises sowie einer Benachrichtigung über die Bereitstellung der von Ihnen bestellten Medien abgeholt werden. Bitte kommen Sie erst zur Bibliothek, wenn Sie von uns eine Benachrichtigung erhalten haben.
Nicht zulässig ist das Betreten des Freihandbestands, die Nutzung von Arbeitsplätzen und ‑räumen, Recherche-PCs, Scannern, Kopierern, Kassenautomaten oder Ähnlichem.
Weiterhin sind alle Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu beachten (u.a. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung) und Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen.
Bitte beachten Sie die Details zu unseren aktuellen Nutzungsbedingungen.
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